Ehevertrag:

 

Die angesprochenen Rechtsgebiete können in einem Ehevertrag geregelt werden.

 

Oftmals unbekannt ist, dass ein Ehevertrag nicht nur vor der Eheschließung, sondern auch noch während einer Ehe geschlossen werden kann.

 

In der Regel ist es erforderlich, dass der Ehevertrag von einem Notar beurkundet wird. Meist ist eine anwaltliche Beratung im Vorfeld zu empfehlen.

 

In jedem Fall sollte intensiv über einen Ehevertrag nachgedacht werden, wenn einer oder beide Ehegatten selbstständig tätig sind.

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